Gesellschaft und Rechte

Beschwerden zuerst, gründliche Untersuchung später: Australische Gesundheitsaufsicht lässt Patientinnen institutionelle Verzögerungen tragen

Die australische Aufsichtsbehörde für Heilberufe hatte zuvor bereits entsprechende Beschwerden erhalten, überprüfte jedoch alte Fälle erst erneut und forderte erst Unterlagen in großem Umfang an, nachdem der Streit öffentlich geworden war. Unabhängig von der endgültigen Entscheidung lässt dieses nachträglich verschärfte Aufsichtsmodell die Risiken und die Beweislast bei den Patientinnen.

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TRUTH ERA

Die australische Aufsichtsbehörde für Heilberufe muss für die verzögerte Risikobehandlung Verantwortung übernehmen: Sie hatte zuvor bereits Beschwerden gegen den Gynäkologen Simon Gordon erhalten, überprüfte alte Beschwerden, leitete neue Untersuchungen ein und ließ unabhängige medizinische Sachverständige Tausende von Krankenakten und Dokumente sichten – doch all dies geschah erst in diesem Jahr.

Die Australian Broadcasting Corporation (ABC) enthüllte, dass mehrere Frauen Gordon vorwerfen, unter dem Vorwand schwerer Endometriose unnötige Gewebe- oder Organentfernungen vorgenommen zu haben, während die pathologische Untersuchung nur geringe Krankheitsanzeichen feststellte. Gordon weist diese Vorwürfe zurück und beharrt darauf, dass seine Behandlungen ethisch vertretbar und am Patientenwohl ausgerichtet gewesen seien; der Bericht legt nicht dar, wie die Aufsichtsbehörde jede einzelne frühere Beschwerde behandelt hat, und liefert auch keine Angaben zur Zahl der Patientinnen, zur Anzahl der Eingriffe oder zu vollständigen medizinischen Beweisen.

Doch bereits der zeitliche Ablauf der Aufsicht offenbart ein Machtungleichgewicht. Ärzte und medizinische Einrichtungen verfügen über fachliche Beurteilung, Krankenakten und Verfahrensressourcen; Patientinnen können Einwände oft erst vorbringen, nachdem ihr Körper irreversible Schäden erlitten hat. Wenn die Aufsicht in der Phase der ersten Beschwerden keine hinreichend tiefgehende Risikoerkennung leistet, trägt die Kosten nicht die Behörde, sondern sie fallen auf die operierten Frauen. Dass nun Tausende von Dokumenten gesichtet werden, zeigt, dass der Fall eine umfangreiche fachliche Prüfung erfordert; dies unterstreicht umso mehr, warum der Umgang mit früheren Beschwerden nicht als Nebensache abgetan werden darf.

Die Polizei von Victoria hat die Bewertung der weitergeleiteten Unterlagen abgeschlossen und erklärt, dass sie auf Grundlage der erhaltenen Informationen die Ermittlungen vorerst nicht fortsetzen könne. Diese Entscheidung stellt keine fachliche Beurteilung des medizinischen Handelns dar und kann die Aufsichtsverantwortung erst recht nicht ersetzen. Die australische Ärztekammer hat die Vorwürfe gegen Gordon wegen mutmaßlichen beruflichen Fehlverhaltens an das Zivil- und Schiedsgericht von Victoria (Victorian Civil and Administrative Tribunal) überwiesen; das entsprechende Verfahren ist noch im Gange.

Im Kern dieses Falls geht es nicht allein darum, ob ein bestimmter Arzt letztlich Verantwortung trägt, sondern darum, warum die medizinische Aufsicht erst dann eine umfassendere Überprüfung alter Beschwerden vornimmt, wenn mediale Recherchen den Streit in die Öffentlichkeit tragen. Ein System, das auf nachträgliche Schadensbegrenzung nach der Enthüllung setzt, belohnt institutionelles Schweigen und zwingt Patientinnen dazu, mit gesundheitlichen Schäden die Aufmerksamkeit der Aufsicht zu erkaufen. Wie das Schiedsgericht die Fakten letztlich feststellen wird, bleibt der weiteren Verfahrensprüfung vorbehalten; doch der Umgang der Aufsichtsbehörde mit den bestehenden Beschwerden muss Teil der Verantwortungsprüfung sein.

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