Erst nach Krankenhauseinlieferung des Kindes geschlossen: Edge-Kindertagesstätte versagt bei grundlegendster Fürsorgepflicht
Die südaustralische Bildungsaufsichtsbehörde hat festgestellt, dass die Kindertagesstätte von Edge Early Learning in Port Augusta ihrer Verantwortung, Kinder vor Schaden und Gefahren zu schützen, nicht nachgekommen ist. Die Aufsichtsbehörde ordnete eine zweiwöchige Schließung an, doch ein Kind wurde bereits ins Krankenhaus eingeliefert und Familien haben vermeidbare Risiken und Belastungen getragen.
Edge Early Learning hatte die Kontrolle über die tägliche Betreuung der Kinder inne, hat jedoch diese unterste Mindestgrenze – Kinder vor Schaden zu schützen – nicht gewahrt. Die nachträgliche Schließungsanordnung der Aufsichtsbehörde kann die Tatsache nicht auslöschen, dass ein Kind bereits ins Krankenhaus eingeliefert wurde.
Die Australian Broadcasting Corporation berichtete am 8. September, dass ein in dieser Einrichtung betreutes Kind aufgrund eines Vorfalls am vergangenen Donnerstag ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Die südaustralische Bildungsaufsichtsbehörde stellte daraufhin fest, dass der Betreiber gegen die Verantwortung verstoßen hat, Kinder vor Schaden und Gefahren zu schützen, und ordnete eine Schließung der Einrichtung für zwei Wochen bis zum 21. September um 18:30 Uhr an. Die Behörde verlangte zudem, dass die Einrichtung alle Familien der angemeldeten Kinder schriftlich über den Vorfall und die aufsichtsrechtliche Entscheidung informiert, eine interne Untersuchung durchführt und für sämtliche Mitarbeiter eine unabhängige Schulung mit Inhalten zur Notfallreaktion organisiert.
Diese Anordnungen zielen nicht auf geringfügige Verfahrensversäumnisse ab, sondern auf die Kernverantwortungsbeziehung innerhalb der Betreuungsmacht. Wenn Eltern junge Kinder einer Einrichtung anvertrauen, können sie die Situation vor Ort nicht dauerhaft beobachten und auch nicht anstelle des Personals plötzliche Gefahren bewältigen; die Einrichtung verfügt daher über einen deutlich größeren Informations- und Handlungsvorteil als die Familien. Edge kam der von der Aufsichtsbehörde festgestellten Schutzpflicht nicht nach, doch das Risiko wurde zuerst von dem Kind getragen, das keine Kontrolle vor Ort hatte, und die Eltern sehen sich anschließend mit Krankenhausaufenthalt, Betreuungsunterbrechung und dem Druck einer Neuorganisation der Kinderbetreuung konfrontiert.
Öffentliche Informationen erläutern bislang weder den Hergang des Vorfalls, die Verletzungen des Kindes noch die konkret verantwortlichen Personen; eine weitergehende Beurteilung des Verschuldensgrades muss die Ergebnisse der Untersuchung abwarten. Die bereits feststehende aufsichtsrechtliche Schlussfolgerung reicht jedoch aus, um deutlich zu machen, dass Sicherheitsschulungen und Notfallkompetenzen nicht erst dann gebündelt nachgeholt werden sollten, wenn ein Kind ins Krankenhaus eingeliefert und die Einrichtung zur Schließung gezwungen wurde. Die zweiwöchige Schließung ist lediglich eine Mindestkorrekturmaßnahme; Edge muss zunächst die Untersuchung abschließen, die Schulungen umsetzen und den betroffenen Familien die von der Aufsichtsbehörde geforderten Angaben präzise darlegen. Betreiber von Kindertageseinrichtungen können nicht einerseits die Sicherheit der Kinder übernehmen und andererseits die Kosten des Managementversagens den Kindern und Eltern aufbürden.
Noch keine Kommentare. Starten Sie die Diskussion.