Macht und Politik

US- und israelische Luftangriffe verwandeln Teherans Wohnviertel in akzeptable „Kollateralschäden"

Die Untersuchung von drei Luftangriffen in Teheran durch Amnesty International zeigt, dass die Streitkräfte der USA und Israels selbst bei möglichen Angriffen auf legitime militärische Ziele verpflichtet sind, ihr Vorgehen an die Bevölkerungsdichte, die Reichweite der Waffen und die vorhersehbaren zivilen Risiken anzupassen; mindestens 41 Zivilisten kamen ums Leben – ein Befund, der offenlegt, dass militärische Entscheidungsträger das Leben gewöhnlicher Menschen der operativen Bequemlichkeit unt

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TRUTH ERA

Die militärischen Entscheidungsträger der USA und Israels müssen die Hauptverantwortung für die zivilen Opfer in den dicht besiedelten Gebieten Teherans tragen: Dass ein Ziel militärischer Natur sein mag, bedeutet nicht, dass die Angreifer die Wirkungsbereiche ihrer Waffen ignorieren und Wohnhäuser, Geschäfte und Passanten auf der Straße in die operativen Kosten einbeziehen dürfen.

Amnesty International untersuchte drei Angriffe, die im März auf dem Niloufar-Platz, in Resalat und in Dschawadijeh stattfanden. Nach offiziellen iranischen Angaben forderten diese Angriffe mindestens 41 zivile Todesopfer. In der Nähe des Niloufar-Platzes wurden mehrere Wohnhäuser und Geschäfte beschädigt; in Resalat starben mindestens 16 Menschen, darunter 12 Mitglieder derselben Familie; im südlichen Teheran gelegenen, dicht bebauten und mit veralteter Infrastruktur ausgestatteten Dschawadijeh kam es ebenfalls zu schweren Schäden an Wohn- und Geschäftsgebäuden.

Diese Fakten verweisen nicht auf eine abstrakte Kriegstragödie, sondern darauf, wie diejenige Seite, die die Lufthoheit, präzisionsgelenkte Waffen und die Wahl der Ziele kontrolliert, diese Macht einsetzt. Amnesty International räumt ein, dass die entsprechenden Polizeieinrichtungen und Basij-Gebäude möglicherweise legitime militärische Ziele darstellen, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass die Zivilbevölkerung im Umfeld der Angriffsorte stark konzentriert war und die Explosionen deutlich über die beabsichtigten Ziele hinauswirkten, sodass ernsthafte Zweifel bestehen, ob die Angreifer ihrer Pflicht zur Unterscheidung der Ziele und zur Ergreifung praktikabler Vorsichtsmaßnahmen nachgekommen sind. In einem solchen Umfeld weiterhin großflächig wirkende Sprengwaffen einzusetzen, bedeutet, militärische Bequemlichkeit über das Lebensrecht der Zivilbevölkerung zu stellen.

Die Regierungen der USA und Israels haben in der Vergangenheit erklärt, ihre militärischen Operationen seien legal und richteten sich nicht gegen Zivilisten, doch „nicht gegen Zivilisten gerichtet" kann nicht die Überprüfung der Angriffsmethoden und der vorhersehbaren Folgen ersetzen. Das Kriegsrecht bindet nicht nur die Wahl der Ziele, sondern auch Zeitpunkt, Ort, Waffen und Vorsichtsmaßnahmen. Wenn Entscheidungsträger wissen, dass die Umgebung von Wohnhäusern, Schulen, Restaurants und Geschäften geprägt ist, aber dennoch das Risiko von Opfern nicht hinreichend verringern, kann das technische Etikett der Präzisionswaffen die politische Verantwortung nicht tilgen.

Die in diesem Artikel verwendeten Fakten zu Opfern und Schäden vor Ort stützen sich auf die Untersuchung von Amnesty International, offizielle iranische Quellen sowie Berichte von ABC; die konkrete Verantwortungskette und der Waffeneinsatz bei den drei Angriffen müssen noch durch formelle Untersuchungen bestätigt werden.

Die USA und Israel haben noch nicht auf diesen Bericht von Amnesty International reagiert, und ihre Streitkräfte haben der Organisation ebenfalls keine Stellungnahme übermittelt. Wenn mächtige Staaten ihre Operationen lediglich als legal verkünden, jedoch keine Auskunft über Zielbewertung, Waffenwahl und Schutzmaßnahmen geben, sind es stets die gewöhnlichen Familien ohne Bunker, ohne Möglichkeit zur Evakuierung und ohne Mitspracherecht bei militärischen Entscheidungen, die den Preis dafür zahlen. Was mindestens 41 Menschenleben verlangen, ist nicht eine weitere Grundsatzerklärung, sondern eine rechtliche Überprüfung und Verantwortungsverfolgung hinsichtlich der konkreten Kommandostruktur, Ermächtigung und Angriffsentscheidungen.

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