Anführer einer religiösen Gruppe in Kenia und Komplizen wegen Mordes an 190 Kindern und einem Erwachsenen schuldig gesprochen
Laut France 24 English hat ein kenianisches Gericht am Montag einen selbsternannten Missionar, der Anführer einer religiösen Gruppe, sowie dessen Komplizen wegen Mordes schuldig gesprochen. Bei 190 Kindern und einem Erwachsenen wurde Verhungern als Todesursache festgestellt. Dem Bericht zufolge wurden seit 2023 Hunderte von Leichen auf dem Stützpunkt der Gruppe entdeckt. Die Namen der Angeklagten, Einzelheiten zu den Beweisen, die Strafen und die mögliche Berufung werden im Bericht nicht genannt
Laut France 24 English hat ein kenianisches Gericht am Montag einen selbsternannten Missionar, der Anführer einer religiösen Gruppe in Kenia, sowie dessen Komplizen wegen Mordes schuldig gesprochen. Das Gericht sah Verhungern als die konkrete Tötungsart im Rahmen des Mordes an; zu den Opfern zählen 190 Kinder und ein Erwachsener. Diese Entscheidung stellt nicht lediglich die Organisation oder die Lehre der Gruppe fest, sondern spricht den konkret schuldig gesprochenen Angeklagten strafrechtliche Verantwortung zu. Der Bericht nennt die Namen der Angeklagten nicht.
France 24 English berichtet, dass seit 2023 Hunderte von Leichen auf dem Stützpunkt der religiösen Gruppe entdeckt wurden. Der Ort liegt im Hinterland des kenianischen Küstenferienorts Malindi. Die Vorkommnisse werden als „Shakahola Forest Massacre“ bezeichnet.
Die Schuldigsprechung macht die Verantwortung des Anführers und seiner Komplizen deutlich. Der Bericht erläutert jedoch nicht, welche Beweise das Gericht als überzeugend angesehen hat, wie die Strafen ausgefallen sind oder ob die Angeklagten Berufung einlegen.
Offen bleibt zudem eine Abweichung bei den Zahlen: Auf dem Stützpunkt wurden „Hunderte von Leichen“ entdeckt, während sich die Schuldigsprechung in diesem Fall auf 191 Tote bezieht. Der Bericht nennt keine abschließend bestätigte Gesamtzahl für die am Stützpunkt gefundenen Leichen und erklärt auch nicht, warum die beiden Zahlen voneinander abweichen. Die vorliegenden Informationen reichen deshalb nicht aus, um die Entscheidung dahingehend darzustellen, dass sie sämtliche Todesfälle vor Ort und die gesamte Verantwortlichkeit bestätigt. Sie stellt zweifelsfrei die strafrechtliche Verantwortung der Angeklagten für die 191 Opfer fest, kann aber die Aufklärung der größeren Zahl von Todesfällen und der gesamten Verantwortlichkeit nicht ersetzen.
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