Keine Unruhen in der ersten Nacht der gezielten Ausgangssperre in Frankreich – Umfang der Fortsetzung und Grenzen der Rechte noch zu klären
Laut France 24 kam es in der ersten Nacht der gezielten Ausgangssperre in Frankreich zu keinen Unruhen. Premierminister Sébastien Lecornu erklärte, die Ausgangssperre werde am Dienstag in den erforderlichen Gebieten fortgesetzt. Der Bericht nennt weder die erfassten Städte und Zeiten noch die betroffenen Personen, die Rechtsgrundlage oder die Sanktionsregeln und enthält auch keine Aussagen betroffener Einwohner und Händler. Die ruhige erste Nacht allein belegt nicht die Wirksamkeit der Maßnahme;
France 24 berichtet, dass die Behörden, nachdem sich die Proteste am Wochenende in Frankreich zu Unruhen eskaliert hatten, die erste gezielte Ausgangssperre verhängten; in der ersten Nacht ihrer Umsetzung kam es zu keinen Unruhen. Der französische Premierminister Sébastien Lecornu erklärte, die Regierung werde die Ausgangssperre am Dienstag in den als notwendig eingestuften Gebieten fortsetzen.
Der Bericht legt nicht dar, welche Städte und Zeiten genau erfasst sind, und nennt auch weder die betroffenen Personen noch die Rechtsgrundlage, Ausnahmeregeln oder Strafen bei Verstößen. Es lässt sich daher nicht beurteilen, wie weit die Beschränkungen tatsächlich reichen, wie lange sie dauern und ob sie zu dem Risiko, dem sie entgegenwirken sollen, in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Die ruhige erste Nacht zeigt lediglich, dass es in jener Nacht keine Unruhen gab. Sie beweist nicht, dass zwischen der Ausgangssperre und einem Rückgang der Konflikte ein ursächlicher Zusammenhang besteht, und erst recht nicht, dass die Ursachen der Proteste am Wochenende oder die durch die Unruhen verursachten Schäden bereits bewältigt wurden. Da es sich um eine hoheitliche Maßnahme handelt, die nächtliche Bewegungsfreiheit und öffentliche Aktivitäten unmittelbar einschränkt, kann die Wirksamkeit einer Ausgangssperre nicht allein mit der Tatsache belegt werden, dass es in der ersten Nacht keine Unruhen gab. Der Bericht enthält zudem keine Aussagen betroffener Einwohner, Händler oder Veranstalter; wie die Sicherheitsgewinne und die Kosten der Einschränkungen verteilt sind, lässt sich daher nicht überprüfen.
Nach der Ankündigung Lecornus, die Ausgangssperre am Dienstag fortzusetzen, muss die Regierung den Ort, die Zeiten und die betroffenen Personen genau benennen, die Regelungen zu Rechtsgrundlage und Sanktionen erläutern und die Voraussetzungen für den Ausstieg nach einer Verringerung des Risikos darlegen. Würde sie die Fortsetzung allein auf die ruhige erste Nacht stützen, ohne konkrete Angaben zu machen, wäre die Notwendigkeit dieser Einschränkung weiterhin nicht nachgewiesen.
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