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US-Berufungsgericht bestätigt Abweisung im 17-jährigen Zwangsversteigerungsstreit: Vereinbarung von 2016 kein dauerhaftes Verkaufsverbot

Den Gerichtsunterlagen von Justia zufolge, die von „The Times of India“ zitiert werden, hat das US-Berufungsgericht des Elften Bezirks am 19. Oktober 2026 die Abweisung der Klage von Gregory Brian Myers bestätigt und die Bitte abgelehnt, die Entscheidung erneut zu prüfen. Das Gericht erkannte, dass die Vereinbarung von 2016 – wonach monatlich 5.000 US-Dollar auf ein Konto beim Gericht des Bundesstaats Maryland einzuzahlen waren – nie ein dauerhaftes Verkaufsverbot vorsah, sondern den Verkauf der

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Laut „The Times of India“, das Gerichtsunterlagen von Justia zitiert, hat das US-Berufungsgericht des Elften Bezirks am 19. Oktober 2026 die Abweisung der Klage von Gregory Brian Myers durch das Bezirksgericht bestätigt und die Bitte abgelehnt, die Entscheidung erneut zu prüfen. Da die Abweisung rechtskräftig ist, kann Myers denselben Anspruch in derselben Sache nicht erneut geltend machen. Der seit 2009 andauernde Streit um die Zwangsversteigerung eines Wohnhauses erreichte damit auf föderaler Berufungsebene sein Verfahrensende.

Der Streit drehte sich um ein Wohnhaus in Naples, Florida. U.S. Bank ging wegen nicht bezahlter Hypothekenraten von Myers und seiner Frau Barbara Ann Kelly rechtlich vor. Ein Gericht in Florida stellte fest, dass beide 66 Ratenzahlungen für die Hypothek nicht geleistet hatten, und stützte die Bank dabei, das Zwangsversteigerungsverfahren fortzusetzen; anschließend legten die Eheleute Berufung ein. Während die Berufung noch anhängig war, beantragte Myers in Maryland Insolvenzschutz nach Kapitel 11, was der Bank vorläufig bestimmte Beitreibungsmaßnahmen verhinderte. Das Darlehen wurde von der U.S. Bank National Association als Treuhänder für einen Trust mit hypothekenbesicherten Wertpapieren gehalten.

Im November 2016 schlossen Myers und die U.S. Bank eine Vereinbarung: Die Bank durfte das Verfahren fortsetzen, durfte die Immobilie aber nicht verkaufen, bis die Berufungen der Eheleute endgültig zugunsten der Bank ausgingen; Myers musste monatlich 5.000 US-Dollar auf ein Konto beim Gericht des Bundesstaats Maryland einzahlen. Gewann die Bank, konnte das Geld an sie fließen, musste aber von der Schuld des Ehepaars abgezogen werden. Myers behauptete später, er habe insgesamt 70.000 US-Dollar eingezahlt.

Diese Bestimmungen verbanden die monatlichen Zahlungen, das zeitlich begrenzte Verkaufsverbot und den Schuldabzug nach einem Sieg der Bank miteinander, gewährten Myers aber kein vom zeitlichen Geltungsbereich der Vereinbarung unabhängiges dauerhaftes Verkaufsverbot.

Im Jahr 2018 bestätigte das Berufungsgericht in Florida das ursprüngliche Urteil zugunsten der Zwangsversteigerung. Damit endeten die Berufungsverfahren, und die vorläufige Bedingung, die den Verkauf verhinderte, entfiel. 2024 klagte Myers, nachdem die Bank die Vermarktung der Immobilie vorbereiten wollte, erneut und erklärte, die Bank habe gegen die Vereinbarung von 2016 verstoßen. Die Klage und ihre geänderte Fassung enthielten zudem Vorwürfe des mutmaßlichen Betrugs, eines Verstoßes gegen das föderale Recht zur Schuldeneinziehung und einer Verletzung verfassungsmäßiger Rechte.

Das Bezirksgericht vertrat zunächst die Auffassung, die ursprüngliche Klage habe nicht klar dargelegt, für welches rechtswidrige Verhalten jeder Beklagte verantwortlich sei, und erlaubte Myers daraufhin, sie zu ändern. Die geänderte Klage nannte mehrere unterschiedlich benannte U.S.-Bank-Einheiten sowie Credit Suisse First Boston Mortgage Acceptance Corp. Die Ansprüche wegen Vertragsbruchs, Betrugs und Schuldeneinziehung wurden jedoch dennoch abgewiesen.

Das US-Berufungsgericht des Elften Bezirks erkannte, dass die Vereinbarung von 2016 niemals ein dauerhaftes Verkaufsverbot zugesagt hatte, sondern nur während der anhängigen Berufungsverfahren wirkte; nach deren Ende im Jahr 2018 stellte die weitere Durchsetzung der Zwangsversteigerung durch die Bank keinen Vertragsbruch dar. Nach Ansicht des Gerichts hatte Myers nicht genügend Tatsachen vorgelegt, um den Betrugsvorwurf zu stützen. Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass der Insolvenzschutz Schuldnern vor Klagen schützt, die andere gegen sie erheben: Da Myers den vorliegenden Fall selbst angestrengt hatte, konnte er seinen später im Distrikt Columbia eingereichten Insolvenzantrag nicht heranziehen, um die gerichtliche Prüfung zu verhindern. Auch die Behandlung der unterschiedlich benannten Bankeinheiten als denselben Beklagten änderte das Ergebnis nicht.

Die Niederlage von Myers beruhte auf drei Hürden: dem zeitlichen Anwendungsbereich der Vereinbarung, der Identifizierung der Beklagten und der Tatsachengrundlage des Betrugsvorwurfs. Die Vereinbarung hatte eine klare Laufzeit und konnte kein dauerhaftes Verkaufsverbot begründen; wie die unterschiedlich benannten Bankeinheiten zu identifizieren waren, beeinflusste das Ergebnis nicht; dem Betrugsvorwurf fehlten hinreichend Tatsachen. Über 17 Jahre durchlief der Streit Insolvenzverfahren, Gerichte in Florida, das föderale Bezirksgericht und das föderale Berufungsgericht. Während die Vereinbarung in Kraft war, musste Myers weiterhin monatlich zahlen, der Bank blieb jedoch das Recht zur weiteren Durchsetzung der Zwangsversteigerung. Aus der Auslegung des Gerichts wurde die Asymmetrie der Regelung deutlich: Die Bank war während des Berufungsverfahrens durch das Verkaufsverbot gebunden, während die Einzahlungen des Darlehensnehmers bei einem Sieg der Bank zur Verrechnung mit der Schuld dienten; mit dem Ende des Berufungsverfahrens endete auch das vorläufige Verkaufsverbot.

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