Hamburg, Guantánamo und Afghanistan: Die zwanzigjährigen Kosten der „bedingungslosen Solidarität" Deutschlands
Ein Rückblickbericht der Deutschen Welle zeigt auf, wie sich die „bedingungslose Solidarität", die Bundeskanzler Schröder am Tag nach dem 11. September zusagte, in die Ausweitung der innerstaatlichen Überwachungsbefugnisse, eine zwanzigjährige militärische Intervention in Afghanistan und die Duldung der beweislosen Inhaftierung des eigenen Staatsbürgers Murat Kurnaz in Guantánamo über fast fünf Jahre verwandelte. Als die Taliban 2021 erneut die Macht ergriffen, stand dem Tod von 59 Bundeswehrsol
Im August 2021 übernahmen die Taliban erneut die Macht, und der zwanzigjährige Afghanistankrieg fand auf diese Weise sein Ende. Die 59 gefallenen Soldaten der Bundeswehr sowie die Versprechen und die Autorität der gesamten von den USA geführten westlichen Allianz blieben in den Bildern der überstürzten Evakuierung aus Kabul zurück.
Der Ausgangspunkt dieses Krieges lässt sich bis in eine Wohnung in der norddeutschen Stadt Hamburg zurückverfolgen. Laut einem Rückblickbericht der Deutschen Welle lebten drei der vier mutmaßlichen Entführer vom 11. September 2001 zuvor in Hamburg, angeführt von dem ägyptischstämmigen Studenten Mohammed Atta, der zum Studium nach Deutschland gekommen war und die sogenannte „Hamburger Zelle" bildete. Der Bericht verwendet Formulierungen wie „glaubwürdigen Quellen zufolge" und beschreibt die Gruppe als aus sechs Personen bestehend, darunter der marokkanischstämmige Mounir el-Motassadeq, der im Jahr 2003 vom Hanseatischen Oberlandesgericht wegen „Beihilfe zu tausendfachen Morden sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" zur nach deutschem Recht höchstmöglichen Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt wurde. Atta war in der Hamburger Al-Quds-Moschee radikalisiert worden, die später von den deutschen Sicherheitsbehörden geschlossen wurde.
Am Tag nach den Anschlägen hielt der damalige Bundeskanzler Schröder eine Rede im Bundestag und gab damit den politischen Grundton für die kommenden zwanzig Jahre vor: „Der gestrige 11. September 2001 wird als ein dunkler Tag für uns alle in die Geschichte eingehen." Er teilte dem Parlament mit, er habe dem US-Präsidenten die „bedingungslose – ich betone: bedingungslose – Solidarität Deutschlands" zugesichert und werde alle deutschen Mittel zur Verfolgung der Täter bereitstellen. Die Opfer des 11. September stammten damals aus 92 Ländern, darunter elf Deutsche.
Dieses Versprechen wurde rasch in innerstaatliche Gesetzgebung umgesetzt. Weniger als vier Monate nach den Anschlägen trat das deutsche Antiterrorgesetz in Kraft, das die Nachrichtendienste ermächtigte, personenbezogene Daten von Banken, Fluggesellschaften und Telekommunikationsunternehmen abzurufen und diese auch ohne konkreten Tatverdacht massenhaft miteinander abzugleichen – mit dem Ziel, sogenannte „Schläfer-Agenten" vom Schlage Attas zu identifizieren.
Die Ausweitung der Befugnisse stieß bald an verfassungsrechtliche rote Linien. Im Jahr 2006 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass massenhafte Datenabgleiche ohne konkrete Bedrohungslage rechtswidrig seien; 2013 erklärte das oberste Gericht erneut Teile der deutschen Antiterrordatenbank für verfassungswidrig. Beide Urteile stellten fest, dass die nach dem 11. September verabschiedete Sicherheitsgesetzgebung die durch das Grundgesetz garantierten individuellen Rechte erheblich überschritten hatte.
Im Ausland offenbarte Guantánamo eine weitere Dimension der Ungleichbehandlung. Murat Kurnaz, ein in Bremen geborener türkischstämmiger Einwohner Deutschlands, wurde Ende 2001 von US-Streitkräften festgenommen und war fast fünf Jahre lang in Guantánamo inhaftiert, bis er im August 2006 freigelassen wurde. Laut der Deutschen Welle lag „kein Beweis dafür vor, dass er an terroristischen Anschlägen beteiligt war". Kurnaz schrieb seine Erlebnisse später in einer Autobiografie nieder, die 2013 als gleichnamiger Film adaptiert wurde.
Von noch größerer politischer Bedeutung war die damalige Weigerung der deutschen Regierung, Kurnaz eine Rückkehr nach Deutschland zu gestatten. Der Untersuchungsausschuss des Bundestages befragte dazu den damaligen Außenminister Steinmeier – den heutigen Bundespräsidenten. In seiner Aussage räumte Steinmeier ein: „Niemand bezweifelt, und auch ich nicht, dass Herr Kurnaz in Guantánamo großes Leid erfahren hat." Zugleich argumentierte er jedoch, die Bundesregierung habe „auch die Pflicht, die Sicherheit des Landes zu gewährleisten". Welche Schlussfolgerungen der Untersuchungsausschuss letztlich zog, geht aus dem Bericht der Deutschen Welle nicht hervor.
Weniger als drei Monate nach Schröders Bekundung der „bedingungslosen Solidarität" trat Deutschland im Dezember 2001 formell dem von den USA geführten Afghanistankrieg bei. Dieser Krieg dauerte volle zwanzig Jahre und endete im August 2021 mit der erneuten Machtübernahme der Taliban. Bundespräsident Johannes Rau hatte am 11. September gesagt, „dieser Tag habe die Welt verändert" – doch als die US-Streitkräfte überstürzt abzogen und die Taliban wieder die Macht ergriffen, bleibt die Frage, was diese „Veränderung" für Kabul und Berlin bedeutet, bis heute offen.
Der Bericht der Deutschen Welle liefert keine unabhängig verifizierten Angaben zu Kurnaz' Behandlung in Guantánamo; die Informationen stammen im Wesentlichen aus seiner Autobiografie und dem Film von 2013. Auch die konkrete Zusammensetzung und Aufgabenverteilung der sechs Mitglieder der Hamburger Zelle werden im Bericht mit Formulierungen wie „glaubwürdigen Quellen zufolge" umschrieben. Diese Grauzonen bilden gerade jene Fragen, die sich bei jeder Auseinandersetzung mit dem Erbe der „bedingungslosen Solidarität" nicht umgehen lassen.
Noch keine Kommentare. Starten Sie die Diskussion.