Zwölf Länder wie Großbritannien, Frankreich und Kanada kündigen Handelsbeschränkungen mit Westbank-Siedlungen an – Umfang und Zeitpunkt werden geprüft
Wie France 24 berichtet, haben die Außenminister von zwölf Ländern – darunter Großbritannien, Kanada und Frankreich – gemeinsam angekündigt, Handelsbeschränkungen gegen israelische Siedlungen im Westjordanland zu verhängen. Hintergrund sind die anhaltend eskalierenden Angriffe von Siedlern auf palästinensische Dörfer. Allerdings richten sich die Maßnahmen ausschließlich gegen die Siedlungen und nicht gegen die Besatzung als Ganzes; Einzelheiten zur Umsetzung sowie der Zeitpunkt des Inkrafttreten
Wie France 24 berichtet, haben Großbritannien, Kanada und Frankreich sowie insgesamt zwölf Länder am Dienstag gemeinsam angekündigt, Handelsbeschränkungen gegen israelische Siedlungen im Westjordanland zu verhängen. Auch Dänemark, Finnland, Island, Irland, Norwegen, Polen, Portugal, Spanien und Schweden schließen sich diesem Schritt an; die entsprechenden Maßnahmen wurden von den Außenministern der zwölf Länder in einer gemeinsamen Erklärung formell bekannt gegeben.
Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund einer anhaltenden Zunahme von Angriffen israelischer Siedler auf palästinensische Dörfer im Westjordanland, eine Gewalt, die international weitgehend verurteilt wird. Allerdings ist die Eskalation der Siedlergewalt kein isoliertes Phänomen, sondern begleitet von einer fortlaufenden Ausweitung der Siedlungen und einer Vertiefung des Besatzungssystems insgesamt.
Was den Zeitpunkt betrifft, so erscheint die Ankündigung dieses gemeinsamen Vorgehens verspätet. Die Existenz israelischer Siedlungen besteht bereits seit über einem halben Jahrhundert; während dieser Zeit haben die westlichen Hauptländer weitgehend normale Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit Israel aufrechterhalten. Dass nun handelspolitische Mittel als Reaktion gewählt werden, reagiert eher auf die gestiegene Sichtbarkeit der Siedlergewalt in den internationalen Medien als auf die Illegalität des Siedlungssystems an sich. Diese Wahl spiegelt das selektive Eingreifensmuster wider, das die westliche Staatengemeinschaft im israelisch-palästinensischen Konflikt seit Langem verfolgt: Sanktionsinstrumente werden erst dann eingesetzt, wenn bestimmte Aspekte der Besatzung in der internationalen öffentlichen Meinung als „unübersehbar" gelten, während der Gesamtrahmen der Besatzung bewusst ausgeklammert wird.
Besonders auffällig ist zudem die Begrenztheit des Maßnahmenumfangs. Die Beschränkungen der zwölf Länder erfassen lediglich die Siedlungsebene und stellen die jahrzehntelange Gesamtbesatzung des Westjordanlands durch Israel nicht unmittelbar in Frage. Welche konkreten Waren von den einzelnen Ländern beschränkt werden, der Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie die Einzelheiten der Umsetzung wurden bislang nicht offengelegt; auch eine offizielle Reaktion der israelischen Regierung steht aus. In einem Rahmen, der lediglich die wirtschaftliche Ebene der Siedlungen berührt, ohne den Gesamtrahmen der Besatzung anzutasten, bleibt abzuwarten, ob die Maßnahmen eine tatsächliche Eindämmungswirkung entfalten können.
Die systematischen Einschränkungen, denen Palästinenser im Westjordanland täglich ausgesetzt sind – Landenteignungen, Kontrollen an Checkpoints, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Baugenehmigungen – wurden in den Rahmen dieser gemeinsamen Aktion nicht einbezogen. Ob diese Ausgestaltung eine strategische Fokussierung darstellt oder eine bewusste Vermeidung einer direkten Auseinandersetzung mit dem Wesen der Besatzung, wird darüber entscheiden, ob diese Initiative über symbolische Bedeutung hinausgehen kann.
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